Einlagensicherung bei Banken in Österreich – Das müssen Sie wissen

Einlagensicherung Österreich - Sparguthaben bei Banken bis 100.000 Euro abgesichert

Mit Einlagensicherung wird der Schutz eines Sparguthabens bezeichnet, das Privatkunden bei einer Bank angelegt haben. Die Gesetzmäßigkeiten für die Einlagensicherung sind in der ganzen Europäischen Union (EU) gleich. Das Bundesgesetz zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG) regelt auch in Österreich die Einlagensicherung der Kreditinstitute. Als Basis dieses Gesetzes gelten entsprechende EU-Richtlinien.

Banken müssen demnach einer staatlichen Entschädigungseinrichtung angehören, die im Schadensfall die Sicherung übernimmt. Für österreichische Banken ist das die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. Zudem gibt es für institutsbezogene Sicherheitssysteme die Möglichkeit, sich als Einlagensicherungseinrichtung anerkennen zu lassen. Institutseigene (private) Einlagensicherungssysteme müssen jedoch auch ein Mindestvermögen von 0,8 % der gedeckten Einlagen aufbauen, um im Sicherungsfall die Leistungen erbringen zu können und um eine Anerkennung als Sicherungseinrichtung zu erreichen.

Nur wenn eine Bank in Österreich einer Entschädigungseinrichtung angehört oder über ein privates Einlagensicherungssystem verfügt, darf sie überhaupt Spareinlagen von Kunden annehmen. Tritt die Bank aus einer Einlagensicherungseinrichtung aus und besteht kein anderes Einlagensicherungssystem, erlischt die Konzession der Bank und Einlagen von Privatkunden dürfen nicht mehr angenommen werden. Schon vorhandene Einlagen bleiben aber nach wie vor abgesichert.

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei österreichischen Banken?

Die Einlagensicherung schützt Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank. Innerhalb dieser 100.000 Euro-Grenze sind auch anfallende Zinsen abgesichert. Bei Gemeinschaftskonten erhält jeder Kontoinhaber einen Erstattungsbetrag (Mehrfachauszahlung), der üblicherweise aus gleichen Teilen der Spareinlage besteht, es sei denn, vor Sicherungsfalleintritt ist eine andere Aufteilung bei der Bank festgelegt worden. Die Einlagensicherung gilt pro Bank: Sind Einlagen auf unterschiedlichen Banken in dem genannten Rahmen vorhanden, werden diese ebenfalls von dem jeweiligen Einlagensicherungssystem ersetzt.

Die Einlagensicherung gilt nicht pro Konto, sondern pro Bank. Wenn man bei einer Bank mehrere Konten, bzw. verschiedenen Tochterfirmen einer Bank Konten hat, so werden die Einlagen aufaddiert und insgesamt nur bis zum Limit von 100.000 € entschädigt.

Unter bestimmten Umständen sind auch Einlagen bis zu einer Summe von 500.000 Euro gesichert. Dazu zählen Einlagen aus einem Immobilienverkauf oder Leistungen, die aus besonderen Lebensereignissen hervorgehen wie Heirat, Scheidung, Invalidität oder Tod, Abfindungsleistung sowie Leistungen aus Sozialplänen. Die Absicherung gilt für bis zu einem Jahr nach Auszahlung und muss nach Eintreten des Sicherungsfalles innerhalb von zwölf Monaten beantragt werden. Ein Selbstbehalt bei der Einlagensicherung existiert nicht.

Welche Guthaben werden von der Einlagensicherung in Österreich erfasst?

Als Einlagen zählen alle Guthaben, die sich auf Konten oder Sparbüchern der jeweiligen Bank befinden. Dazu gehören unter anderem Kapitalsparbücher, Prämiensparbücher, Girokonten, Pensions– oder Gehaltskonten, Festgelder ,Tagesgelder und Bausparverträge.

Die Einlagensicherung greift immer pro Bankkunde und es zählt der Gesamtbetrag der Einlagen, auch wenn diese auf mehrere Konten oder Sparbücher verteilt sind. In einem Sicherungsfall werden diese Einlagen normalerweise zu 100 % erstattet. Nicht über die Einlagensicherung abgesichert sind allerdings Wertpapierdepots.

Muss ich österreichischer Staatsbürger sein, um die Einlagensicherung in Anspruch zu nehmen?

Die Einlagensicherung gilt für alle Privatkunden der jeweiligen Bank. Dabei ist es egal, welche Staatsbürgerschaft der Einleger besitzt. Auch die Einlagen von Kunden, die keine österreichischen Staatsbürger sind, werden erstattet.

Wie erhalte ich im Sicherungsfalls mein Geld?

Im Sicherungsfall wird das Geld bis zu einer Einlagenhöhe von 100.000 Euro von der Sicherungseinrichtung an den Bankkunden ausgezahlt. Für Zahlung soll dabei in Zukunft (ab 1.1.2024) eine gesetzliche Frist von sieben Arbeitstagen gelten, das heißt, innerhalb einer Woche wird das Geld ausgewiesen. Bisher gelten noch Zahlungsfristen von fünfzehn Tagen, die in den nächsten drei Jahren zunächst auf zehn und dann auf sieben Tagen reduziert werden sollen. Die Einlagensicherungseinrichtung AUSTRIA Ges.m.b.H. zahlt schon jetzt innerhalb der sieben Tage Frist. Für die Auszahlung ist die Bekanntgabe eines neuen Bankkontos nötig. Ein zusätzlicher Antrag auf Auszahlung für Beträge bis zu 100.000 Euro muss jedoch nicht gestellt werden.

Einlagen, die 100.000 Euro übersteigen und die beispielsweise aus Immobilientransaktionen für privat genutzte Immobilien hervorgehen oder aus anderen oben erwähnten Leistungen, können zeitlich begrenzt abgesichert sein. So sind Beträge bis zu 500.000 Euro für bis zu zwölf Monate nach Gutschrift sicher. Vor Ablauf des Jahres empfiehlt es sich allerdings, die Einlagen auf Konten oder Sparbücher verschiedener großer Banken zu verteilen oder eine Bank zu wählen, die durch private Sicherungssysteme auch höhere Beträge im Sicherungsfall erstatten kann. Für die Auszahlung von Beträgen, die die 100.000 Euro-Grenze übersteigen, ist ein Auszahlungsantrag erforderlich. Zudem gelten für solche Einlagen die oben genannten Auszahlungsfristen nicht, und die Auszahlung kann auch länger als sieben beziehungsweise fünfzehn Tage in Anspruch nehmen.

Auch Einlagen in Fremdwährung sind erstattungsfähig. Eine Auszahlung des Erstattungsbetrags erfolgt in Euro.

Sind die Einlagen von Minderjährigen von einem Sicherungsfall betroffen, kann ein gesetzlicher Vormund den Anspruch für den Minderjährigen geltend machen. Der Erstattungsbetrag wird dann auf ein Zweitkonto oder auf ein Mündelkonto überwiesen.

Was passiert mit Krediten in einem Sicherungsfall?

Auch bei einem Konkurs der Bank sind Kredite weiterhin zu bedienen. Hat die Bank einen Kredit gewährt und wird dieser Kredit vom Kunden weiterhin abbezahlt, kann bei einem Konkurs allerdings auch eine Aufrechnung mit den Einlagen des Kunden erfolgen. Das Recht, die Verrechnung von Einlagen und Kreditleistungen zu verlangen, hat sowohl der Kunde als auch das Kreditinstitut.

Was passiert mit den Wertpapierdepots in einem Sicherungsfall?

Besitzt ein Kunde in einem Depot der Bank Wertpapiere, kann er im Konkursfall einen Aussonderungsantrag für diese Wertpapiere stellen, das heißt, die Papiere werden nicht dem Konkursbetrag zugeführt. Die Bank entlässt die Wertpapiere aus dem Depot, händigt sie an den Kunden aus oder überträgt sie auf ein Depot einer anderen Bank. Ist die Bank dazu nicht in der Lage, greift die Anlegerentschädigung. Ein Schutz besteht bis zu 20.000 Euro und bis zu einer Höhe von 90 % des Gesamtwerts.

Was ist der Unterschied zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung?

Einlagensicherung und Anlegerentschädigung unterscheiden sich in drei Punkten.

  1. Zunächst gelten unterschiedliche Sicherungshöchstbeträge. Bei der Einlagensicherung sind das die 100.000 Euro, bei der Anlegerentschädigung kann eine Entschädigung bis zur Höhe von 20.000 Euro gezahlt werden.
  2. Hinzu kommt, dass bei der Anlegerentschädigung ein Selbstbehalt zu tragen ist, der 10 % der Forderung ausmacht.
  3. Der dritte Punkt betrifft die Auszahlungsfristen. Bei der Anlegerentschädigung gilt weiterhin eine Zahlungs- bzw. Entschädigungsfrist von drei Monaten.

Wie finanziert sich die Einlagensicherung in Österreich?

Kreditinstitute, die das Guthaben von Privatkunden einlagern, haften für diese Beträge. Um eine Sicherung dieser Einlagen gewährleisten zu können, zahlen die Banken regelmäßig in die Fonds der Einlagensicherungseinrichtung, der sie angehören, ein. Dafür übernehmen die Sicherungseinrichtungen die rechtzeitige und 100%ige Auszahlung.

Zur Einlagensicherung besteht eine Informationspflicht. Die Informationen werden auf der Internetseite der jeweiligen Bank bereitgestellt. Zudem erhalten Sparer beim Abschluss eines Vertrags mit der Bank und dann jährlich Informationsbögen, auf denen die Regeln zur Einlagensicherung dargelegt und bestätigt werden.

Was passiert, wenn die Einlagensicherungseinrichtung nicht zahlen kann?

Die Sicherungseinrichtungen verfügen über einen Einlagensicherungsfond mindestens in der Höhe von bis zu 0,8 % der gedeckten Einlagen der Kreditinstitute. Die Kreditinstitute helfen diesen Betrag zu generieren, indem sie, wie oben erwähnt, einen jährlichen Betrag in diesen Fond einzahlen.

Bei einem Sicherungsfall können die Sicherungseinrichtungen zudem zusätzliche Beträge von den Kreditinstituten einfordern. Reichen die Mittel zur Deckung der Spareinlagen dennoch nicht aus, beteiligen sich weitere Einlagensicherungseinrichtungen an den Erstattungen.

Wie funktioniert die Einlagensicherung bei ausländischen Banken innerhalb der EU?

In der Europäischen Union (EU) sind die Einlagen von Privatkunden auf ähnliche Weise geschützt, da die länderspezifischen Gesetze auf EU-Richtlinien basieren. Alle Banken in EU-Staaten müssen daher über ein Einlagensicherungssystem verfügen oder einer entsprechenden staatlichen Einrichtung angehören. Eine Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gilt in den folgenden Ländern:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Niederlande
  • Frankreich
  • Großbritannien (75.000 Pfund)
  • Irland
  • Spanien
  • Portugal
  • Dänemark
  • Schweden
  • Finnland
  • Estland
  • Lettland
  • Bulgarien
  • Rumänien
  • Tschechien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Polen
  • Litauen
  • Malta

Banken von EU-Staaten, die eine Zweigniederlassung in Österreich besitzen, unterliegen in der Regel der Sicherungseinrichtung des jeweiligen EU-Landes. Welcher Einlagensicherungseinrichtung die jeweilige Bank angehört, kann in der Regel online über die Seite der Bank in Erfahrung gebracht werden.

Für Einlagen über den Betrag von 100.000 Euro hinaus, verfügen manche Banken über zusätzliche, private Sicherungssystem wie beispielsweise das Sicherungssystem der Sparkassen.

Bei Banken mit privaten Sicherungssystemen können Einlagen bis zu einer unbegrenzten Höhe abgesichert sein. Ein Rechtsanspruch besteht hier allerdings nicht und es empfiehlt sich, sich vorher genau über die Konditionen zu informieren.

Fazit

Die Einlagensicherung in Österreich unterscheidet sich in vielen Punkten nicht von der Einlagensicherung in anderen EU-Ländern, da die Gesetzesgrundlagen aus den EU-Richtlinien hervorgehen. Jedes EU-Land besitzt jedoch eigene Einlagensicherungssysteme, deren Entschädigungskapazitäten differieren können.

Zudem gelten in Österreich bislang noch längere Fristen bis zur Auszahlung des Erstattungsbetrages, was allerdings bis zum 1.1.2024 angeglichen werden soll. Die AUSTRIA Ges.m.b.H ist jetzt schon innerhalb von sieben Arbeitstagen zahlungsfähig.

Manche Banken bieten zusätzliche private Sicherungssysteme an, die Einlagen auch über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus absichern und erstatten. Dennoch kann es ratsam sein, Spareinlagen, die die gesetzliche Absicherung übersteigen, bei mehreren, voneinander unabhängigen Kreditinstituten zu deponieren.

Die Einlagensicherung greift für Guthaben, das sich auf Konten oder Sparbüchern der jeweiligen Bank befindet. Während Bausparverträge ebenfalls unter die Einlagensicherung fallen, gelten die Regelungen nicht für Wertpapiere.

Für diese kommt die Anlegerentschädigung zum Tragen, wenn es der Bank nicht möglich ist, die Papiere auszuhändigen und auf ein anderes Depot des Kunden zu übertragen. Für Kredite kann eine Aufrechnung der Verbindlichkeiten mit den Einlagen erfolgen.

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